Burkina und die Frankfurter Schule

Gestern in der FAZ: “Bundesverwaltungsgericht gibt Frankfurter Schule recht”.

Endlich! Die Dialektik der Aufklärung gerichtlich anerkannt. Horkheimer und Adorno rehabilitiert. Die zwangsläufige Umnachtung des Abendlandes, die wir gerade erleben, ist damit theoretisch auf festen Füssen gestellt. Die unbequeme Wahrheit – die manchen Recenzenten der Aufsatzsammlung von 1947 entgangen ist – dass das Projekt der Aufklärung immer dann mehr Düster erzeugt als es verdrängt, wenn es versucht, unsere innere Natur zu entmythologisieren, ist endlich von Seiten der Juristerei bescheinigt. Nicht dass sie es gebraucht hätte, aber immerhin.
Dass Mädchen gezwungen werden können, am koedukativen Schwimmunterricht teilzunehmen, weil der Vollkörperbadeanzug, der Burkina, eben keine Einblicke gewährt, wird allgemein als Sieg einer Integrationspolitik gesehen, die aber das “auf einander zugehen” und der “offene Dialog” um jegliche Spontaneität bringt, indem sie sie verpflichtet.
Nicht nur den gesunden Jungen, die neben dem integrierten Moslimmädchen schwimmen und neugierig auf seine verpackte Brustregion schielen, dichtet man einen absoluten Mangel an Vorstellungsvermögen zu; auch den Bürgern wird die Fähigkeit abgesprochen, ohne staatliche Intervention miteinander klarzukommen. Eifrig wird versucht, Untertanen zu kreieren, die sich jene Form instrumentalisierter Rationalität verschreiben, die ihre gelebten Paradoxen aufzulösen nicht kühl dem Sonntagnachmittag überlassen kann – was sie letztendlich konsequent in die Selbstzerstörung treiben wird.

Mit anderen Worten: Aus Integration wird eine Trockenschwimmübung, und durch den Fleiss der Richter schlägt früher oder später die Aufklärung mal wieder in ihr Gegenteil um. –
Eckhard Krohneimer, überlebender Achtundzecher

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